Agrarministerkonferenz fordert bessere Bedingungen für Biogasanlagen

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Die Länderagrarminister sorgen sich um die Zukunft der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung in Deutschland. Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich am vergangenen Freitag dafür ausgesprochen, bei der nächsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der Erzeugung von Biogas aus Wirtschaftsdünger und landwirtschaftlichen Reststoffen wieder eine größere Bedeutung einzuräumen.



Laut AMK-Beschluss soll der Bund künftig im EEG Anreize für eine verstärkte Güllevergärung in Biogasanlagen schaffen. Zudem sollen mit der nächsten Novelle auch Bestandsanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung ein Weiterbetrieb bei gleichzeitiger Flexibilisierung der Einspeisung sowie ein Zubau von neuen Biogasanlagen mit hohen Gülleanteilen ermöglicht werden.



Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller wertete den Beschluss als "wichtiges Signal". Damit habe der Freistaat Unterstützung für eine Bundesratsinitiative zur längeren Vergütung für Biogasanlagen nach dem EEG erhalten. Nicht nur für Thüringer Unternehmen würde eine Verlängerung der auslaufenden Vergütung für viele Biogasanlagen einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung darstellen. In der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müsse diese deshalb fortgeführt werden, so Keller.



Der Ministerin zufolge läuft im Jahr 2021 für die ersten Thüringer Biogasanlagen die feste Vergütung nach dem EEG aus. Für Anlagenbetreiber bestünden derzeit keine wirtschaftlichen Anreize für einen Weiterbetrieb oder gar Neubau. Seit dem EEG 2014 seien kaum neue wirtschaftsdüngerbasierte Biogasanlagen in Betrieb gegangen. Laut Keller sind mehr als 90 % der 274 Thüringer Biogasanlagen mit 138 MW installierter elektrischer Leistung in landwirtschaftliche Betriebe integriert. In diesen Anlagen machten Wirtschaftsdünger und Reststoffe mehr als zwei Drittel der eingesetzten Biomasse aus. AgE

Die Länderagrarminister sorgen sich um die Zukunft der landwirtschaftlichen Biogaserzeugung in Deutschland. Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich am vergangenen Freitag dafür ausgesprochen, bei der nächsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der Erzeugung von Biogas aus Wirtschaftsdünger und landwirtschaftlichen Reststoffen wieder eine größere Bedeutung einzuräumen.

Laut AMK-Beschluss soll der Bund künftig im EEG Anreize für eine verstärkte Güllevergärung in Biogasanlagen schaffen. Zudem sollen mit der nächsten Novelle auch Bestandsanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung ein Weiterbetrieb bei gleichzeitiger Flexibilisierung der Einspeisung sowie ein Zubau von neuen Biogasanlagen mit hohen Gülleanteilen ermöglicht werden.

Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller wertete den Beschluss als "wichtiges Signal". Damit habe der Freistaat Unterstützung für eine Bundesratsinitiative zur längeren Vergütung für Biogasanlagen nach dem EEG erhalten. Nicht nur für Thüringer Unternehmen würde eine Verlängerung der auslaufenden Vergütung für viele Biogasanlagen einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung darstellen. In der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müsse diese deshalb fortgeführt werden, so Keller.

Der Ministerin zufolge läuft im Jahr 2021 für die ersten Thüringer Biogasanlagen die feste Vergütung nach dem EEG aus. Für Anlagenbetreiber bestünden derzeit keine wirtschaftlichen Anreize für einen Weiterbetrieb oder gar Neubau. Seit dem EEG 2014 seien kaum neue wirtschaftsdüngerbasierte Biogasanlagen in Betrieb gegangen. Laut Keller sind mehr als 90 % der 274 Thüringer Biogasanlagen mit 138 MW installierter elektrischer Leistung in landwirtschaftliche Betriebe integriert. In diesen Anlagen machten Wirtschaftsdünger und Reststoffe mehr als zwei Drittel der eingesetzten Biomasse aus. AgE

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